Gerichtsgutachten

Wird ein Sachverständiger für ein gerichtliches Verfahren benötigt, bestellt das Gericht den Sachverständigen. Es definiert den Inhalt eines Gerichtsgutachtens durch einen Beweisbeschluss.

Für die Suche nach einem geeigneten Sachverständigen arbeiten die Gerichte eng mit Bestellungsbehörden zusammen. Nach einem geeigneten Sachverständiger kann in einem  Sachverständigenverzeichnis gesucht werden. Sie finden mich beispielsweise im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis der IHK unter https://svv.ihk.de. Darüber hinaus kann ein Gericht bei einer einzelnen Kammer anfragen, ob diese einen in Frage kommenden Sachverständigen benennen kann.

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist  grundsätzlich verpflichtet im Rahmen seines Sachgebiets die Erstattung von Gutachten zu übernehmen. Lediglich aus einigen wichtigen Gründen kann ein Sachverständiger einen Gerichtsauftrag ablehnen.

Bei Tätigkeiten als gerichtlicher Sachverständiger gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO), der Strafprozeßordnung (StPO) und dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Falls Sie Unterstützung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens benötigen, wenden Sie sich an das Gericht mit dem Hinweis auf mich als von der IHK Braunschweig öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Flugmodelle.

Bei speziellen Fragen rund um das Thema Gerichtsgutachten können gern Sie mit mir Kontakt aufnehmen!