Haftung eines Sachverständigen

Haftungsausschluss

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist seinem Auftraggeber zum Ersatz vorsätzlich oder fahrlässig verursachter Schäden verpflichtet.

Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann vom Sachverständigen weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Weitere gesetzliche Verbote für Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen sind zu beachten.

Haftpflichtversicherung

Zur Absicherung seiner Tätigkeit sollte jeder Sachverständige eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abschließen. Sie finden die Angaben zur Gesellschaft meiner Versicherung im Impressum.