Risiokobewertung

Sie benötigen eine Risikobewertung oder eine Gefährdungsbeurteilung?

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen wird im Interesse der öffentlichen Sicherheit und des Datenschutzes beschränkt. Im Umfeld bestimmten besonders sensiblen Gebieten oder Anlagen bestehen grundsätzliche Betriebsverbote, beispielsweise nach § 21b LuftVO.

Die Regelungen für die Nutzung des Luftraums durch Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme in der Luftverkehrs-Ordnung werden in einem eigenen Abschnitt zusammengefasst. Auf Grund der jeweiligen Gefahr, die von einem unbemannten Luftfahrzeug oder Flugmodell ausgeht, macht die  zuständige Landesluftfahrtbehörde die erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraum bei der Beantragung der Aufstiegsgenehmigung von Nachweisen und Gutachten abhängig.

Die Behörde handelt nach einen Ermessensspielraum bezüglich der Unterlagen, die der Antragssteller ergänzend zu dem Antrag beizubringen hat. Die Eignung des Geländes, des betroffenen Luftraums und weiterer fachrechtlicher Bewertungen sollen dabei vom Antragsteller dargestellt werden. Da die Behörde selbst über keinen besonderen Sachverstand bezüglich unbemannter Luftfahrzeuge verfügt, stellt die Risikobeurteilung durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eine solide Basis für die Beantragung einer Aufstiegsgenehmigung dar.

Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf, wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben, oder Unterstützung benötigen!